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   BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59   

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https://dejure.org/1960,1344
BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59 (https://dejure.org/1960,1344)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1960 - IV ZB 180/59 (https://dejure.org/1960,1344)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1960 - IV ZB 180/59 (https://dejure.org/1960,1344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1059 (Ls.)
  • MDR 1960, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59
    Die Rechtsordnung erkennt deshalb Adoptionen, bei denen die Annehmenden der Mutter unbekannt bleiben, an, sofern sie ihre Einwilligung zur Kindesannahme durch Adoptiveltern erteilt, die der Person nach feststehen (BGHZ 2, 287, 291) [BGH 14.06.1951 - IV ZR 42/50].

    Das genügt auch dann, wenn es sich um eine nicht durch Vertrag, sondern staatlichen Hoheitsakt erfolgende Adoption handelt; der von dem Senat ausgesprochene Grundsatz, daß die Kindesmutter die Person der Annehmenden nicht zu kennen braucht, aber ihre Einwilligung nur zu einem bestimmten Adoptionsverhältnis geben kann (BGHZ 2, 287, 291) [BGH 14.06.1951 - IV ZR 42/50], gilt auch in diesem Fall.

  • BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58

    Weibliche Vornamen für Knaben

    Auszug aus BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59
    Der Antrag des Kreisjugendamts ist zulässig; auch die sofortige Beschwerde und die sofortige weitere Beschwerde der Aufsichtsbehörde gegen die von dem Amtsgericht ausgesprochene Anweisung an den Standesbeamten sind zulässig und fristgemäß eingelegt (§ 45 Abs. 1, §§ 48, 49 PStG; § 22 Abs. 1, §§ 27, 29 Abs. 2 FGG; BGHZ 30, 132, 133) [BGH 01.04.1959 - IV ZB 286/58].
  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 265/59
    Auszug aus BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59
    Wenn danach ein Gericht des betreffenden Gliedstaates zuständig ist, ist auch dessen materielles Recht maßgebend (KG NJW 1960, 249, 250 mit Anm. Beitzke; Gündisch, StAZ 1955, 114, 115; Brühl, NJW 1958, 1381; Wengler, NJW 1959, 127, 128).
  • OLG Celle, 14.04.1954 - 5 Wx 23/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1960 - IV ZB 180/59
    Wird ein Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, durch einen Ausländer oder ein ausländisches Ehepaar mit gleicher Staatsangehörigkeit an Kindes Statt angenommen, so ist nach deutschem internationalen Privatrecht entsprechend dem in Art. 22 Abs. 1 EGBGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz für die Adoption zunächst das Heimatrecht der Annehmenden einschließlich der Normen dieses Rechts über Rück- und Weiterverweisung maßgebend (BayObLG FamRZ 1957, 225; BayObLGZ 1957, 118, 123; OLG Celle JZ 1954, 702; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 224).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Denn auch das ausländische Recht ist von dem Gericht der weiteren Beschwerde in vollem Umfang nachzuprüfen (BGH, Beschluß vom 4. März 1960 - IV ZB 180/59 - FamRZ 1960, 229, 230).
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